Eve Massacre

2338 days ago

Außen vor in der Diskussion bleibt Paragraf 219a. Dieser untersagt, kurz gesagt, jedwede Form öffentlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gegen Entgelt – und sei es nur die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen. Dass die rein sachliche Information über den medizinischen Eingriff bereits Werbung darstellen soll, will Hänel nicht länger akzeptieren. „Dass das so offen formuliert ist im Gesetz, dass fast jede Erwähnung darunterfallen kann, geht nicht“, sagt die 61-Jährige. Dafür ist sie bereit, den Weg durch alle Instanzen zu gehen.

Kampf gegen den vergessenen Paragrafen

fr.de

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine verbotene Werbung. Patientinnen, die Kristina Hänel in ihrer Praxis empfängt, können sich geborgen fühlen.