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1471 days ago

Exoskelett: Krankenkasse muss dafür zahlen

lawblog.de

Mit der Hilfe eines sogenannten Exoskeletts, das rund 100.000 Euro kostet, kann ein Querschnittsgelähmter möglicherweise wieder Stehen und Gehen. Die Krankenkasse muss dieses Hilfsmittel bezahlen, entschied jetzt das Landessozialgericht Essen.