Exoskelett: Krankenkasse muss dafür zahlen
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Mit der Hilfe eines sogenannten Exoskeletts, das rund 100.000 Euro kostet, kann ein Querschnittsgelähmter möglicherweise wieder Stehen und Gehen. Die Krankenkasse muss dieses Hilfsmittel bezahlen, entschied jetzt das Landessozialgericht Essen.